„Kommunalwahltage“ am Leibniz-Gymnasium 17.-19.10.2023

Im Juni 2024 können in Baden-Württemberg auf Basis der jüngsten Novellierung des Kommunalwahlrechts erstmals auch Minderjährige ab 16 Jahren als Kandidat*innen für Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Kreistage antreten. Bereits seit 2014 sind junge Menschen, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, bei den Kommunalwahlen im Land stimmberechtigt.